AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 05:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/478091e5-78a4-4c14-85fb-beaa66f5ff4e/

A 4, AS Glauchau-West und AS Hohenstein-Ernstthal, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke,Tragwerksplanung, Besondere Leistungen

Notice-ID: 478091e5-78a4-4c14-85fb-beaa66f5ff4e · Procedure-ID: b1ad9d32-3956-48d8-b957-fea6f55ec502

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
17.11.2023
Frist (Submission)
19.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

'- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fahrbahn BAB A4 Aachen-Görlitz, FBE zwischen AS Glauchau-West und AS Hohen-stein-Ernstthal, km 101,00 - 91,70, beide FR - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 2, 3 und 6 und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 1, 2, 3 und 6 für Neubau Verkehrszeichenbrücken - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3 und 6 und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2, 3 und 6 für Erneuerung Fahrbahnübergangskonstruktionen - Besondere Leistungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.02.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).