AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tragwerksplanung Neubau Feuerwehrstützpunkt Ihnetal
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hansestadt Attendorn, Attendorn
- Veröffentlicht
- 03.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Hansestadt Attendorn beabsichtigt als Trägerin des Feuerschutzes den Neubau eines einen leistungsfähigen und zukunftsfähigen Feuerwehrstützpunkts. Auslöser des Vorhabens ist die geplante Zusammenlegung der bisherigen Standorte der Einheiten Neu-Listernohl und Listerscheid zu einem gemeinsamen Stützpunkt im Ihnetal, um die vorhandenen personellen und technischen Ressourcen zu bündeln und Synergien innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Attendorn zu erschließen. Das Vorhaben soll durch einen Generalunternehmer realisiert werden, dem auf der Grundlage einer Funktionalleistungsbeschreibung neben den Bauausführungsleistungen auch die Genehmigungs- und Ausführungsplanung für das Vorhaben übertragen werden soll. Die Ausführung soll dabei in 2 Bauabschnitten erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) sowie Bauakustik (Schallschutz). Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 1 und 2 sowie 5 bis 8, wobei eine stufenweise Beauftragung (siehe "Angaben zu Optionen) und eine Funktionalausschreibung für eine GU-Vergabe vorgesehen ist, weshalb sich die Leistungen ab der LPh 5 im Kern auf die Mitarbeit bei der GU-Ausschreibung und die Überwachung seiner Leistungen (Ausführungsplanung und Bauausführung) beschränken.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 42 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.