AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/210668) · Abgerufen am 04.10.2026 17:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/47a46a4d-1c93-4502-8f6d-212ea0267d25/

Hemden und Blusen

Notice-ID: 47a46a4d-1c93-4502-8f6d-212ea0267d25 · Procedure-ID: 2c77ccab-21a2-4b68-a76f-4a6d5ff45704

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Feuerwehr, Berlin
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18332000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Geschätztes Rahmen-Volumen
431.210 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Hemden und Blusen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 dunkelblaue Hemden und Blusen

Geschätzter Wert
374.500 €

Los 2 — Los 2 weiße Hemden und Blusen

Geschätzter Wert
56.710 €

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).