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Fortschreibung Handlungskonzept Bohrschlammgruben
Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg
Vergabe-Ergebnis
AKVO GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Im Ökologischen Großprojekt (ÖGP) Erdgasfelder Altmark (kurz: ÖGP EEG) das im Altmarkkreis Salzwedel liegt werden Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltlasten, Quecksilberkontaminationen und bergrechtlichen Lasten im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die bergbaulichen Lasten umfassen u. a. den Rückbau von Anlagen und Betriebspunkten zur Gasförderung mit dem Ziel, die Entlassung aus der Bergaufsicht zu erreichen. Zuständige Behörde für die unter Bergaufsicht stehenden Anlagen und Betriebspunkte ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB). Die Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF), die gemäß Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) für die nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden ehemals bergbaulich genutzten Flächen (Betriebspunkte, Anlagen) zuständige Bodenschutzbehörde ist. Die Betriebspunkte der Erdgasförderung bestehen in der Regel aus: dem ehem. Bohrplatz, einem Sondenplatz, einer Bohrung inkl. Leitungen sowie (meist) drei Bohrschlammgruben (zusammen Bohrschlammgrubensystem). Betriebspunkte wurden/werden nicht immer einheitlich/zeitgleich zurückgebaut. Daher existieren auch (Teile von) Betriebspunkte(n), die bereits vor der Einführung des Bundes-Berggesetzes (BBergG), mithin vor dem 03.10.1990, zurückgebaut wurden. Diese (Teile von) Betriebspunkte(n) unterliegen nicht den Anforderungen des BBergG (Wiedernutzbarmachung), sondern unterfallen als sog. „Altobjekte“ den ordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Insoweit werden bodenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen für solche Flächen durch die LAF angeordnet und über die Frei-stellung des Bergbauunternehmers refinanziert. Im Rahmen des ÖGP EEG wurden und werden die unter Bergaufsicht stehenden Objekte (Betriebspunkte, offene Bohrschlammgruben, Anlagen etc.) aufgrund vertraglicher Ver-pflichtungen prioritär zurück gebaut. Die zu DDR-Zeiten überschobenen Bohrschla
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Auftragnehmer AKVO GmbH1 Veröffentlichung
- 21.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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