AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19010c627bc-1d08a2ac2a677898&PublicationType=0) · Abgerufen am 02.09.2026 15:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/47bc0591-369d-4c5f-973b-1fd35a9ccb64/

Sächs. Kompetenzz. Lausitzer Revier Königswartha Zentrum Fischwirtschaft

Notice-ID: 47bc0591-369d-4c5f-973b-1fd35a9ccb64 · Procedure-ID: 0a6d3181-eda1-49da-b211-e1a00f76f01b

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, Dresden
Veröffentlicht
14.06.2024
Frist (Submission)
15.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
89.600 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Inverkehrbringen und nutzungsfähige Übergabe von 1 Stück Aufzugsanlage gem. DIN EN 81 Teil 20, Teil 21, Teil 28,Teil 50, Teil 58, Teil 70 und Teil 73 Technische Daten Aufzug: - Nennlast 1000 kg - Nenngeschwindigkeit 1,00 m/ s - Förderhöhe ca. 3,40 m - Haltestelle 2/ 2 Ladestellen mit Durchladung - Triebwerk im Schachtkopf angeordnet, frequenzgeregelter getriebeloser Antrieb

Vertragslaufzeit

Beginn
19.08.2024
Ende
28.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).