AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 13:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/47bfbde1-03f7-4d8a-8fce-8d5da516c7e9/

Abwasserwärmenutzung - Los 3: Planung Fernwärmeleitung

Notice-ID: 47bfbde1-03f7-4d8a-8fce-8d5da516c7e9 · Procedure-ID: 7f4a9c7b-4c8a-46e7-8a14-562039a16def

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Stammdaten

Auftraggeber
ENTEGA AG, Darmstadt
Veröffentlicht
07.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die ENTEGA AG („Auftraggeber“ oder „AG“) ist Eigentümerin und Betreiberin des Fernwärmenetzes im Darmstädter Stadtteil Eberstadt und des dort ansässigen Heizkraftwerks, von wo aus die Haushalte des Fernwärmesatzungsgebietes und die wenigen Anschlüsse außerhalb des Satzungsgebietes versorgt werden. Ebenso ist die Entega Abwasserreinigung GmbH Co KG die Betreiberin des Klärwerks Süd in Eberstadt. Für die Transformation des Fernwärmenetzes hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung (Dekarbonisierung) strebt der AG die Erlangung von Fördermitteln aus dem Fördermittelprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ an. Als erster Schritt zur Dekarbonisierung wurde bereits mit Fördermitteln aus dem BEW Modul I eine Transformationsplanung angelehnt an die LPH 1 der HOAI für das Fernwärmenetz durchgeführt. Die Transformationsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass die thermische Nutzung von Abwasser mittels einer Wärmepumpenanlage an der Kläranlage in Eberstadt eine kosteneffiziente und geeignete Option darstellen kann, den geforderten Erneuerbaren Energien Anteil ab 2030 bereitzustellen. Das abgeschätzte nutzbare Wärmepotential, welches mittels Wärmepumpen aus dem anfallendem Klärwasser gehoben werden kann, liegt bei nahezu 20 GWh pro Jahr bei einer thermischen Nennleistung der Wärmepumpe von ca. 3 MWth. Die Wärmepumpe soll in der Nähe des örtlichen Klärwerks auf einem noch zu erschließenden Flurstück platziert werden. Die Erschließung des Flurstücks als Baugrundstück wird von dem gesondert vom AG mit der Objektplanung beauftragten Architekten geplant. Die Planung der Abwasserwärme in diesem Bereich mitsamt Anbindung/Einbindung der Wärmepumpe in das Fernwärmenetz wird von dem vom AG gesondert mit der Planung der Anlagentechnik beauftragten (Fach-)Planer geplant. Damit korrespondierend ist mit der vorliegenden Beauftragung die Verbindung zwischen der Wärmepumpenanlage bzw. der neuen Energiezentrale und dem in Eberstadt bestehenden Fernwärmenetz, eine Rohrleitung, vorzugsweise erdverlegt im öffentlichen Grund, in DN250 inkl. etwaiger erforderliche Bauwerke und/oder Stützkonstruktionen zur Rohrleitungsführung zu planen. Hierbei sind auch sämtliche erforderlichen Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse sowie erforderliche Kabel- & Signaltechnik zum Betrieb der Rohrtrasse zu planen (nachfolgend auch einheitlich „Rohrleitung“). Eine möglichst wartungsarme Betriebsführung der neu zu errichtenden Infrastruktur mit allen betrieblichen Erfordernissen des Leitungsbetriebs ist für den AG essenziell. Die Trassenlänge beträgt in etwa 1.500m. Erste Prüfungen zur Eignung des Standortes führen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine entsprechende Bebauung des Flurstücks möglich ist. Weitere Prüfungen müssen in den Planungsphasen entsprechend ihrer Relevanz und der behördlichen Vorgaben durchgeführt werden. Die Planungen für das Gesamtkonzept der neuen Wärmeversorgung sind in diesem Zusammenhang unterteilt in „Anlagentechnik zur Wärmegewinnung“, „Neubau einer Energiezentrale (Gebäude und Außenanlagen)“ und „Rohrleitung zur Anbindung an das Fernwärmenetz“. Leistungsbeschreibung - Planung Verbindungsleitung zwischen Klärwerk und Fernwärmenetz: Für die Verbindung zwischen neuer Energiezentrale (Wärmepumpe) am Klärwerk und dem in Eberstadt bestehenden Fernwärmenetz, ist eine Leitung, vorzugsweise Erdverlegt, in DN250 zu planen. Hierbei sind auch die Betriebsmittel, Armaturen, und erforderliche elektrische Anschlüsse sowie erforderliche Kabel- & Signaltechnik zum Betrieb der Rohrtrasse zu berücksichtigen. Eine möglichst wartungsarme Betriebsführung der neu zu errichtenden Infrastruktur mit allen betrieblichen Erfordernissen des Leitungsbetriebs ist für den AG essenziell. Der Auftragnehmer wird mit Leistungen der (Fach-)Planung für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. i.V.m. Anlage 12, ab der Leistungsphase 2 zur förderfähigen Transformation des Wärmenetzes beauftragt. Die Planung erfolgt dabei gem. Anlage 2 Terminplan. Der AN erbringt alle Leistungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten und förderfähigen Ausführung der jeweils beauftragten Maßnahme erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: - Leistungsphasen 2 bis 4 (= Stufe 1). Für die Weiterbeauftragung sind folgende Stufen vorgesehen: - Leistungsphasen 5 bis 7 (= Stufe 2) - Leistungsphase 8 (= Stufe 3) - Leistungsphase 9 (= Stufe 4) Der Auftragnehmer erbringt im Falle der Beauftragung optional darüber hinaus (in den jeweiligen Leistungsphasen) folgende weitere Leistungen (auch optionale Besondere Leistungen). Details sind im Vertrag geregelt und dort zu entnehmen. Optionale Besondere Leistungen: - Koordination und Zuarbeit für die Kreuzungsvereinbarungen / -verträge bzw. Genehmigungen für - Deutsche Bundesbahn - Autobahn - Bundesstraße - des Flusses „Modau“ - Örtliche Bauüberwachung Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass für das Vorhaben in relevantem Umfang Fördermittel beantragt und erwartet werden. Der Prozess der Fördermittelbeantragung findet parallel zum Vergabevorhaben statt. Aus diesem Grund wird auf folgendes hingewiesen: Sollten die erwarteten Fördermittel nicht erteilt werden, wird der Auftraggeber von einem Vertragsschluss absehen und das Vorhaben nicht in der geplanten Form realisieren. Vor diesem Hintergrund wird im Fall der Nichterteilung der Fördermittel das laufende Vergabeverfahren aufgehoben werden. Aus der Beauftragung der ersten Stufe leitet sich keine Verpflichtung ab weitere Stufen zu beauftragen.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).