AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 12:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/47c9e67c-9fd3-41e5-ae0f-5b65d2cee9ce/

Wärmenetz Steinheim Nord-West: Heizwasser-Pufferspeicher

Notice-ID: 47c9e67c-9fd3-41e5-ae0f-5b65d2cee9ce · Procedure-ID: 3fc45501-97fc-4da9-9da4-d8b79b5be08c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wärmenetz Steinheim GmbH, Steinheim
Veröffentlicht
24.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45251200 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Wärmenetz Steinheim GmbH plant den Ausbau des „Wärmenetzes Steinheim Nord-West“, hierzu wird auch die bestehenden Heizzentrale in der Höpfigheimer Straße 54 in Steinheim an der Murr erweitert. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ist ein 600 m³ druckloser Heizwasser-Pufferspeicher zu errichten. Der Pufferspeicher wird durch den Auftragnehmer geplant, geliefert, gestellt, montiert und in Betrieb genommen. Die Speicherinnenseite muss gegenüber dem Speicherinhalt aus nicht rostendem Edelstahl ausgeführt werden, ein Sauerstoffeintrag in das Heizungswasser soll soweit technisch möglich reduziert werden. Der Pufferspeicher wird auf einem bauseits gestellten, ebenen Fundament errichtet. Die Arbeiten werden von April bis Juni 2026 umgesetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
30.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg,  Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).