AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.06.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/480b3017-e7e7-477b-aaed-0d80ee815ccb/

Aufbau einer Feuerlöschzentrale Nassbetrieb

Notice-ID: 480b3017-e7e7-477b-aaed-0d80ee815ccb · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d461592584

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Stammdaten

Auftraggeber
Krankenhaus Jerusalem GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
12.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45343200 — Bauleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Umstrukturierung OP-Bereich - KHJ - Neubau und Umbau im Bestand - Ausführung in konventioneller Bauweise (UG+EG) - Baumaßnahme erfolgt im laufenden Krankenhausbetrieb Leistungen: Aufbau einer Feuerlöschzentrale Nassbetrieb: Im Krankenhaus Jerusalem muss zur Brandbekämpfung eine Zentrale zur Löschwasserverorgung aufgebaut werden. Die neue Anlage ist vom Trinkwassernetz zu entkoppeln. Der Anschluss an den Vorlagebehälter ist vom Gebäudeeingang über die neue Zentrale einzuschleifen und im Anschluss an das Trinkwassernetz des Gebäudes anzubinden. Es gibt zwei Steigstränge mit insgesamt 10 Entnahmekästen. Die zentrale Anlage wird im UG des Gebäudes aufgebaut.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
01.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).