AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 14:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/481d44cd-7dee-4538-b206-11d4e53c5601/

Rahmenvertrag über Lieferung und Wartung von Kaffeemaschinen sowie Lieferung von Kaffeebohnen

Notice-ID: 481d44cd-7dee-4538-b206-11d4e53c5601 · Procedure-ID: 04ee8bdc-a14c-4927-ae8f-d4368467c977

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Stammdaten

Auftraggeber
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
Veröffentlicht
11.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15860000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin und zählt mit rund 82.000 Wohnungen zu den größten Vermietern Deutschlands. Die HOWOGE beabsichtigt, ihre Bürostandorte mit hochwertigen gemieteten Kaffeemaschinen auszustatten und regelmäßig mit Kaffeebohnen zu beliefern, um eine zuverlässige Versorgung mit qualitativ hochwertigem Kaffee unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sicherzustellen. Vertrag über die Vermietung von 45 Kaffeeautomaten zur Herstellung von heißen Schwarzkaffeegetränken. Die Lieferung und Erstinstallation von insgesamt 45 Kaffeemaschinen erfolgt an 18 Standorte in Berlin, deren genaue Adressen mit den Vergabeunterlagen (Anlage 1c) bekannt gegeben werden. Die Maschinen müssen spätestens zum 01.02.2026 geliefert werden.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).