1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
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2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
3) Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.