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Entleerung, Reinigung und Wartung von diversen Anlagen und Transport der Inhalte zu einer Behandlungsanlage sowie Behandlung der Inhalte (AVV-Nr. 13 05 02* und 13 05 03*)
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 01.10.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Die Vergabe wird in 3 Lose aufgeteilt. - Los 1: Entleerung, Reinigung und Wartung von Abscheider- , Sedimentationsanlagen, Schlammfängen sowie sonstigen Abwassersammeltanks gem. DIN 1999 Teil 100 in Verbindung mit DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 (in der jeweils aktuellsten Fassung) und Transport der Inhalte zu einer Behandlungsanlage – Anfallort: diverse BSR Liegenschaften - Los 2: Entleerung, Reinigung und Wartung von Abscheider- , Sedimentationsanlagen, Schlammfängen sowie sonstigen Abwassersammeltanks gem. DIN 1999 Teil 100 in Verbindung mit DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 (in der jeweils aktuellsten Fassung) und Transport der Inhalte zu einer Behandlungsanlage – Anfallort: BSR Liegenschaft: Freiheit 24 - Los 3: Übernahme und Behandlung von Schlämmen aus Abscheider-, Sedimentationsanlagen und Schlammfängen (AVV-Nr. 13 05 02* und 13 05 03*).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Entleerung, Reinigung, Wartung und Behandlung von Inhalten aus Abscheider- und Sedimentationsanlagen sowie Schlammfängen.
- Die Vergabe erfolgt in drei Losen, die sich in Umfang und Anfallort der Leistungen unterscheiden.
- Die Leistungserbringung muss gemäß den aktuellen Fassungen der DIN 1999 Teil 100, DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 sowie den AVV-Nummern 13 05 02* und 13 05 03* erfolgen.
- Bieter müssen über die notwendigen Kapazitäten und die fachliche Eignung für die Entsorgung und Behandlung von Abfällen verfügen.
Die Ausschreibung umfasst die Entleerung, Reinigung, Wartung und den Transport von Inhalten aus Abscheider- und Sedimentationsanlagen sowie die Behandlung von Schlämmen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 85 Pkt.
Preis/Vergütung (85%, max. 85 Punkte)
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Fahrzeugtechnik 15 Pkt.Qualität
Qualität (15 %, max. 15 Punkte)
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Preis 85 Pkt.
Preis/Vergütung (85%, max. 85 Punkte)
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Fahrzeugtechnik 15 Pkt.Qualität
Qualität (15 %, max. 15 Punkte)
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Preis 90 Pkt.
Preis/Vergütung (90%, max. 90 Punkte)
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Angabe der ISO-Zertifizierung (oder gleichwertiger Zertifizierung) 10 Pkt.Qualität
Qualität (10 %, max. 10 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Nachweis ist mit einer Eigenerklärung mittels Anlage A0 zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.
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Gesamtjahresumsatz
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- Angabe des Fachpersonals, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, Mindestanforderung: mind. 5 MA im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Teil A, Anlage A2) - Nachweis der Sachkunde gem. DIN 1999-100 für das gesamte angegebene Fachpersonal, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, mit Angebotsabgabe durch den AN
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Qualitätsmanagement
- Gewährleistung einer telefonischen Erreichbarkeit (Montag bis Freitag) in der Zeit von 06:00 bis 16:00 Uhr - Angabe des Fachpersonals, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, Mindestanforderung: mind. 5 MA im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Teil A, Anlage A2) - Nachweis der Sachkunde gem. DIN 1999-100 für das gesamte angegebene Fachpersonal, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, mit Angebotsabgabe durch den AN
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
- Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf den hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer - Nachweis der Sachkunde gem. DIN 1999-100 für das gesamte angegebene Fachpersonal, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, mit Angebotsabgabe durch den AN
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
- Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf den hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer - Nachweis des gültigen Genehmigungsbescheides der CP-Behandlungsanlage, aus welchem die genehmigte Anlagenkapazität und die zugelassenen Abfallschlüssel hervorgehen
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
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Nachunternehmer-Anteil
Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 01.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 320 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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