Nachunternehmer
Bei der Vertragsausführung sind vom zukünftigen Auftragnehmer spezielle Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, bestehende Anlagen bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlagen in Betrieb zu halten.
Ferner sind besondere Anforderungen bedingt durch das städtischen Umfeld des Standortes sowie des Denkmalschutzes zu beachten und umzusetzen.