AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 23:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4867b08e-81f6-4f97-b364-c7f511df4458/

Nachhaltigkeits- und Klimaplattform Brandenburg

Notice-ID: 4867b08e-81f6-4f97-b364-c7f511df4458 · Procedure-ID: 9a4251ea-8757-4748-91f0-7ed0ee765118

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Potsdam
Veröffentlicht
02.12.2025
Frist (Submission)
14.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98130000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Betreuung der Nachhaltigkeits- und Klimaplattform Brandenburg in den Jahren 2026 - 2029. Die Nachhaltigkeits- und Klimaplattform ist ein Beteiligungsinstrument zur Umsetzung der Landesnachhaltig-keitsstrategie. Sie ist ein Kommunikationsforum und lebendiges Netzwerk für die vielfältigen Nachhaltigkeitsinitiativen im Land Brandenburg. Sie soll auch einen Beitrag leisten, um den "Klimaplan Brandenburg" als erste klimapolitische Gesamtstrategie der Landesregierung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 umzusetzen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).