AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 08:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4875659f-8e0c-465a-a596-27f51bac6cd5/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - ELT und PV

Notice-ID: 4875659f-8e0c-465a-a596-27f51bac6cd5 · Procedure-ID: d2a50def-2ea1-4006-ab44-3d91d4d3f5f1

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn, Heilbronn
Veröffentlicht
22.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
461.693 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

97877 Wertheim, John-F-Kennedy-Str. 30, Hochschule für Polizei BW, Gebäude 1-5, Umstellung Heizwerk, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - ELT und PV. Die Hochschule der Polizei besteht aus insgesamt 6 Gebäuden (Jeweils 2 Lehrgebäude, 2 Verwaltungsgebäude sowie 2 Unterkunftsgebäude). Für das Areal wurde eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer Co2-sparenden Wärmeerzeugung erstellt. Das Ergebnis stellt sich so dar, dass Gebäude 1 - 5 energetisch saniert werden, und im Endausbau mit insgesamt 4 Wärmepumpen mit einer thermischen Gesamtleistung von ca. 380 KW beheizt werden. Zusätzlich sollen die technisch geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen versehen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
30.09.2033

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).