AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung für die bauliche Instandsetzung der Radome der Wetterradare des Deutschen Wetterdienstes
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
- Frist (Submission)
- 21.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Einzelvergabe
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die bauliche Instandsetzung der Radome der Wetterradare des Deutschen Wetterdienstes in der Art und Weise, wie sie in den Leistungsbeschreibungen definiert ist. Der Auftrag wird in in 2 Lose aufgeteilt: Rahmenvereinbarung für die bauliche Instandsetzung der AFC-Radome der Wetterradare (Los 1) und Rahmenvereinbarung für die bauliche Instandsetzung der Radome der LLWAS-Wetterradare (Los 2).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Rahmenvereinbarung für die bauliche Instandsetzung der AFC-Radome der Wetterradare des Deutschen Wetterdienstes
- Erfüllungsort
- Feldberg, Eisberg, Hohenpeißenberg, Isen, Memmimgen, Türkheim, Dresden, Neuhaus, Prötzel, Kellerwald, Ummendorf, Neuheilenbach, Offenthal, Hannover, Rostock, Boostedt, Essen, Borkum (siehe Leistungsbesprechung 4. Daten zu den Standorten)
Los 2 — Rahmenvereinbarung für die bauliche Instandsetzung der Radome der LLWAS-Wetterradare des Deutschen Wetterdienstes
- Erfüllungsort
- Frankfurt (Main) und München (siehe Leistungsbesprechung 4. Daten zu den Standorten)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.06.2025
- Ende
- 30.09.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.