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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 16.11.2026, 10:01 Uhr (noch 30 Tage)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV)

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g in den Leitregionen 48 und 49.
  • Das Verfahren wird als offenes Verfahren in einem Los durchgeführt.
  • Bieter müssen die gewerbsmäßige Erbringung von Postdienstleistungen gemäß Postgesetz nachweisen.
  • Der geschätzte Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 3.430.000 EUR.

Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen in den Leitregionen 48/49 mit einem geschätzten Wert von 3,43 Mio. EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)
  • Gesamtsumme (netto)
    Preis

    Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes zu erbringenden Postdienstleistungen müssen die Bieter sowie insoweit ggf. vorgesehene Unterauftragnehmer nach § 4 des PostG (Postgesetz) im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen sein und ggf. Inhaber einer Entgeltgenehmigung nach §§ 42 ff. PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, soweit der Auftrag für sie ent-geltgenehmigungspflichtige Leistungen enthält. Dem Auftraggeber ist ein Nachweis über die Eintragung sowie Entgeltgenehmigung nach §§ 42 ff. PostG der BNetzA zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von jedem Mitglied der Bieterge-meinschaft vorgelegt werden, welches nach dem Angebot entgeltgenehmigungspflichtige Leistungen ausführen soll.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bieter hat zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in EUR netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags aus den vergangenen drei Jahren von 1.370.000,00 EUR nachzuweisen. Hierfür hat der Bieter die Angaben im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" unter der Ziffer VI b zu machen. Aus den abgefragten drei Jahren wird ein Durchschnitt gebildet, welcher den vorgegebenen Mindestumsatz von 1.370.000,00 EUR nicht unterschreiten darf.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Postsendungen (Brief- oder sonstige Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienst-leistungen). Referenzen, die vor 2025 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • Reservierte Auftragsausführung

    Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 3.430.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 16.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 189.217 €
Median 451.904 €
Oberes Quartil 755.621 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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3.430.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 16.11.2026, 10:01 Uhr (noch 30 Tage)
Vergabenummer 057-RV-PDL/2026-03.362
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Hannover, Niedersachsen
Veröffentlicht 16.10.2026
CPV-Codes (5) 64110000 · Post- und Telekommunikationsdienste
64121100 · Post- und Telekommunikationsdienste
64112000 · Post- und Telekommunikationsdienste
64116000 · Post- und Telekommunikationsdienste
60160000 · Transportdienste
(Was ist das?)
Erfüllungsort Hannover, Region
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 45 Tage
Frist für Rückfragen 04.11.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen
Rahmen-Maximum 5.145.000 €

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 26.386 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 85%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.679 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 17.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover