AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9071b23c-8dc1-47ed-b8eb-5289616063ee) · Abgerufen am 28.09.2026 15:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/48a2d054-a5a5-4e85-8601-9e17d63161ee/

Angiographiesysteme

Notice-ID: 48a2d054-a5a5-4e85-8601-9e17d63161ee · Procedure-ID: a3d5c28c-4a9e-44b0-9fdd-c486b36576d7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Sana Einkauf & Logistik GmbH, Ismaning
Veröffentlicht
27.10.2023
Frist (Submission)
14.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33111000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
6.888.200 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gefordert wird ein bodenstehendes Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer Untersuchungen und Interventionen inkl. hämodynamischem Messplatz gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben wer-den soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebo-tenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bau-seitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschrei-bungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erfolgen. — Gefordert werden zwei bodenstehende Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer Untersuchungen und Interventionen mit optionalen hämodynamischen Messplätzen gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auf-tragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebots-preises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jewei-ligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungs-nachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben wer-den soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebo-tenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bau-seitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschrei-bungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 und zweiten Quartal 2025 erfolgen. — Gefordert wird ein bodenstehendes Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer Untersuchungen und Interventionen inkl. hämodynamischem Messplatz gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Die bauliche Planung ist noch nicht vorangeschritten, dass die finale Größe des Untersuchungs-raumes noch nicht feststeht. Hier können vom Bieter Vorschläge zur Raumplanung mit eingebracht werden. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschluss-werte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebo-tenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bau-seitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Die Installation soll voraussichtlich im ersten Quartal 2025 erfolgen. — Gefordert wird ein bodenstehendes und biplanes Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer Untersuchungen und Interventionen mit optionalen hämodynamischen Messplätzen gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die los-spezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Die Bestandsgeräte sind fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben wer-den soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebo-tenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bau-seitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschrei-bungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2024 und ersten Quartal 2025 erfolgen. — Gefordert wird ein bodenstehendes Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer Untersuchungen und Interventionen gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erfolgen. — Gefordert wird eine Übertisch Durchleuchtungsanlage für die Durchführung Durchführung fluroskopischer und direktradiographischer Untersuchungen. gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 16 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im dritten Quartal 2024 erfolgen. — Gefordert wird ein deckengeführten Hybrid-OP-Systems für die Durchführung gefäßchirurgi-scher neurologischer und interventionell Radiologischen Untersuchungen und Interventionen gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die los-spezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskri-terien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auf-tragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebots-preises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den je-weiligen Herstellern zu erbringen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortster-min erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der ange-botenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wä-ren und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschrei-bungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erfolgen. — Gefordert wird ein bodenstehendes Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer Untersuchungen und Interventionen inkl. hämodynamischem Messplatz gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 erfolgen. — Gefordert wird ein bodenstehendes Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer Untersuchungen und Interventionen inkl. hämodynamischem Messplatz gemäß den techni-schen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Kon-figurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auf-tragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebots-preises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den je-weiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungs-nachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortster-min erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der ange-botenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wä-ren und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschrei-bungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erfolgen. — Gefordert wird ein biplanes Angiographiesystem für die Durchführung kardiologischer und neuroradiologischen Untersuchungen und Interventionen mit optionalem hämodynamischem Mess-platz gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Aus-schlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im dritten Quartal 2024 erfolgen. — Gefordert wird ein bodenstehenden Hybrid-OP-Systems für die Durchführung gefäßchirurgi-scher neurologischer und interventionell Radiologischen Untersuchungen und Interventionen gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die los-spezifischen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktionalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskri-terien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auf-tragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebots-preises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den je-weiligen Herstellern zu erbringen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortster-min erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der ange-botenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wä-ren und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschrei-bungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erfolgen. — Gefordert wird ein robotischen Hybrid-OP-Systems für die Durchführung gefäßchirurgischer neurologischer und interventionell Radiologischen Untersuchungen und Interventionen gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses. Die losspezifi-schen Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Optionale Funktio-nalitäten (Abschnitt 18 des Leistungsverzeichnisses) werden nur dann als Ausschlusskriterien gewertet, wenn die jeweilige Option als Bestandteil des Loses angegeben ist. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auf-tragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebots-preises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegen-stand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den je-weiligen Herstellern zu erbringen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortster-min erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung ver-pflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der ange-botenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wä-ren und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter „Bauseitige Leistungen“ durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschrei-bungsunterlagen in der Anlage 2.07_Anlage 3 beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erfolgen.

Lose

12 Lose.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern , München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).