AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 03:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/48c72fb2-2a2e-4210-b8f6-d0abc1777bf1/

Lieferauftrag über die Beschaffung von 25 Niederflur-Gelenkbussen einschließlich sämtlicher zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlicher Nebenleistungen für die Saarbahn GmbH

Notice-ID: 48c72fb2-2a2e-4210-b8f6-d0abc1777bf1 · Procedure-ID: 7ec95b5f-399b-4adc-8699-8a9e22d2c911

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Stammdaten

Auftraggeber
Saarbahn GmbH, Saarbrücken
Veröffentlicht
14.06.2026
Frist (Submission)
13.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34121200 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt 25 Niederflur-Gelenkbussen für den Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich aller zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nebenleistungen. Als Hauptangebot ist die Lieferung von 25 Diesel-Niederflur-Gelenkbussen ausgeschrieben. Zusätzlich wird ein Nebenangebot zugelassen, bestehend aus der Lieferung von 20 Diesel-Niederflur-Gelenkbussen und 5 Elektro-Niederflur-Gelenkbussen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).