AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/48e2c3fe-8585-408a-8607-81d830a6a3df) · Abgerufen am 12.10.2026 09:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/48e2c3fe-8585-408a-8607-81d830a6a3df/

Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter Atemschutz

Notice-ID: 48e2c3fe-8585-408a-8607-81d830a6a3df · Procedure-ID: 80a4e5da-5a54-4998-9458-b6f75d833ec0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Gera, Gera
Veröffentlicht
25.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
523.255 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Gera beschafft für das Amt für Brand­ und Katastrophenschutz ein neues Wechselladerfahrzeug gemäß DIN 14505 in Verbindung mit einem Abrollbehälter Atemschutz nach der Technischen Richtlinie Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz Thüringen (GW­A/S). Die Beschaffungsmaßnahme besteht insgesamt aus den 3 Losen Wechselladerfahrzeug, Abrollbehälter Atemschutz und der Feuerwehrtechnischen Beladung. Die Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen durch Menschen mit Behinderung ist wünschenswert.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2027
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Brandschutztechnik Müller GmbH · GSF Sonderfahrzeugbau GmbH · MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
20.03.2025
Zuschlagsentscheidung
18.03.2025
Angebotsspanne
249.480 – 249.480 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).