AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/294566) · Abgerufen am 03.11.2026 20:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/48eaf35b-29c0-4702-9cb5-2ede03129a6b/

Modulsystem LV.384

Notice-ID: 48eaf35b-29c0-4702-9cb5-2ede03129a6b · Procedure-ID: 1dfb0022-cfe9-40cb-b1d1-bb99204f8311

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Fürth, Fürth
Veröffentlicht
26.03.2026
Frist (Submission)
28.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39151300 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
116.007 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau Klinikgebäude BT 6.1.1 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 108.000 m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 5 oberirdische Geschosse mit Anbindung an die Bestandsmagistrale. Neubau Technikzentrale T2 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 10.605 m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 4 oberirdische Geschosse. Ausstattung des Bauteils 6.1.1 mit ISO-Modulsystem für folgende Funktionsbereiche: AEMP, Prä- und Post, IMC und ICU, Allgemeinpflege und OP. Insgesamt umfasst die Leistung die Ausstattung von 325 Hochschrank-Elementen, 150 Unterschrank- bzw. Hängeschrank-Elementen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
15.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).