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Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (Los 1)🏆 Walser GmbH · Rankweil
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Los 2 VergebenLos 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000🏆 Wilhelm Barth GmbH + Co. KG · Fellbach
- Walser GmbH · Rankweil
- Wilhelm Barth GmbH + Co. KG · Fellbach
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Walser GmbH u. a.. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Beschaffung Tanklöschfahrzeug TLF 3000 Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22 Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV Los 2 für ein TLF 3000
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Los 1: Fahrgestell mit Aufbau von einem Hersteller für ein TLF 3000 nach Vorgabe LV Los 1 und DIN 14530-22. Beschreibung: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14530-22. Folgende Eckpunkte (eine genauere Beschreibung ist aus den einzelnen Losen zu entnehmen) charakterisieren das Fahrzeug: - Truppkabine, Besatzung 1/2/3 - optimale Motorisierung mit vollautomatischem Getriebe - Unter-bringung der Norm- und Zusatzbeladung - Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10- 3000 - Löschwassertank mit mindestens 3000 Liter nutzbarem Volumen - Schaummitteltank mit einem nutzbaren Volumen von 120 Liter - 2 Atemschutzge-räte im Geräteraum - Lichtquelle ausfahrbar - Begehbares Aufbaudach Los 2: Beladung nach Vorgaben des LV für ein TLF 3000 Beschreibung: Die für die Abgabe des Angebotes relevan-ten Beladungsgegenstände sind in den Beladungstabellen in der Spalte Fw HN entsprechend für ein TLF 3000 angegeben. Die in der Beladeliste aufgeführten Ausrüstungsgegenstände sind in einer zusammenhängenden Lieferung beim Auftragnehmer des Los 1 pünktlich anzuliefern“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert) 60 %Preis
Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert) Link zu den Bewertungskriterien: Nextcloudlink: https://nextcloud.heilbronn.de/s/TDNLF56baJGkoFi
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Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert) 25 %Qualität
Fahrgestell-Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert)
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Beschreibung: Preis: 60% Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit) Aufbau: 25% (Technik, Qualität, Sicherheit & Gebrauchswert) 15 %Qualität
Beschreibung Fahrgestell: 15% (Technik / Sicherheit & Gebrauchswert, Service / Wartungsfreundlichkeit)
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100% Preis 100 %Preis
Preis Bewertungskriterien: Nextcloudlink: https://nextcloud.heilbronn.de/s/TDNLF56baJGkoFi
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Walser GmbH, Wilhelm Barth GmbH + Co. KG). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 74 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Walser GmbH · Wilhelm Barth GmbH + Co. KGZuschlagswert 898.000 €1 Veröffentlichung
- 09.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.158 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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