Gigabitförderungsprojekt in der Verbandsgemeinde Adenau
Verbandsgemeinde Adenau · Adenau · Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in der Verbandsgemeinde Adenau gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 13.01.2025. Es sollen insgesamt ca. 2569 Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Gigabitförderungsprojekt zur Erschließung von ca. 2.569 unterversorgten Adressen in der Verbandsgemeinde Adenau mit symmetrischen Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Die Vergabestelle verfährt entsprechend der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes. Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Dieser Gegenstand des Vergabeverfahrens führt dazu, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine Anwendung finden. Gemäß § 149 GWB i.V.m. § 116 Abs. 2 GWB sowie aufgrund der Tatsache, dass keine Beschaffung stattfindet, sondern die Weiterleitung von Fördermitteln Gegenstand ist, findet das förmliche Vergaberecht keine Anwendung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Daher vorliegend wird die KonzVgV analog angewendet. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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