AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Freianlagenplanung für die folgende Maßnahme: Dritter Ort Bürgerhaus [Gemeinde Heiden]
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Heiden, Heiden
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Heiden beabsichtigt Planungsleistungen für die Entwicklung eines Dritten Ort Bürgerhauses zu vergeben. Der Dritte Ort Bürgerhaus soll am Rathaus realisiert werden und den heutigen Sitzungssaal durch einen multifunktional nutzbaren Saal ersetzen. Dazu sind Umbau und Erweiterungsmaßnahmen am Rathaus notwendig. Das Umfeld der Rathausplatz West (im Volksmund "Pfützenhausen") soll ebenfalls im Rahmen des ISEK umgestaltet werden und somit als Außenraum für den Dritten Ort Bürgerhaus fungieren. Ziel ist es auch, eine bessere Anbindung bzw. Verknüpfung zum Marktplatz | Rathausplatz zu erreichen. Folgende Funktionen sind für den Rathausplatz West angedacht: Flächen mit Aufenthaltsqualität und Begegnungsmöglichkeit (Sitzmöbel, etc.), Neuanpflanzung von 10 klimasicheren Bäumen, 500 qm entsiegelte Fläche, 30 PKW-Stellplätze (2,60 * 5,00 m), 2 Behinderten-Stellplätze (3,00 * 5,00 m), überdachte Fahrradstellplätze inkl. Stellplatz für Lastenräder. Die Fertigstellung ist derzeit bis Mitte 2027 [Gebäude] und Ende 2027 [Freiflächen] vorgesehen. Die Kosten (KG 200 - 600) der Maßnahme werden derzeit mit rund 3,6 Mio. Euro / brutto angesetzt. Der Folgeantrag für die Förderung ist bis Ende September 2025 erforderlich.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.12.2025
- Ende
- 30.06.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 11.12.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 11.12.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Anke Deeken Büro für Architektur Stadt- und Freiraumplanung Lichtplanung (Bremen)