AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/491cd771-e8b6-4594-9bac-97bee80f9e61) · Abgerufen am 02.08.2026 11:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/491cd771-e8b6-4594-9bac-97bee80f9e61/

1/DLII4/OE003 (1/BIUD/W0303) Lieferung elektrischer Energie im österreichischen Regelgebiet (AT) sowie im Regelgebiet Flensburg (FL) für 2025 und 2026

Notice-ID: 491cd771-e8b6-4594-9bac-97bee80f9e61 · Procedure-ID: 19ff1b90-44dc-4b3e-978b-5933c7e798ce

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Veröffentlicht
28.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung elektrischer Energie an Abnahmestellen im Standardlastprofil (SLP) und mit registrierender Leistungsmessung (RLM) im österreichischen Regelgebiet (AT) sowie im Regelgebiet Flensburg (FL) für Liegenschaften der Bundeswehr für die Jahre 2025 und 2026

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Stadtwerke Flensburg GmbH · Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH
Vertragsabschluss
26.06.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).