Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt.
Eignung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über die aktuelle gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen
aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register). Diese Nachweise können über die Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 179) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Das Formblatt 179 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
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2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKSorgPflG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Die Informationen zu den Eignungskriterien sind auch den Vergabeunterlagen Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen.