AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entsorgung von Rechengut der Betriebsanlagen der Emschergenossenschaft inkl. Containergestellung, Transport und Verwertung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Emschergenossenschaft, Essen
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Frist (Submission)
- 13.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des Angebotes ist die geordnete Entsorgung des Rechengutes aller Anlagen der Emschergenossenschaft, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen durch den Auftragnehmer. Die vorgenannten Leistungen sind in folgende 3 Lose aufgeteilt: Los 1: Rechengut von den Anlagen der Emschergenossenschaft West Los 2: Rechengut von den Anlagen der Emschergenossenschaft Mitte Los 3: Rechengut von den Anlagen der Emschergenossenschaft Ost Bei den zu entsorgenden Abfällen handelt es sich entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) um Abfälle mit dem Abfallschlüssel 19 08 01. Im Einzelnen umfasst dieses Angebot auf der Basis der jeweils gültigen Fassung der gesetzlichen Grundlagen und der verantwortlichen Erklärungen des Auftraggebers (Abfallerzeugers) die Gestellung von jeweils geeigneten Containern in ausreichender Anzahl zum Einsammeln der Abfälle, den Transport zu den für diese Abfallstoffe zu- gelassenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle. Die 3 Lose können sowohl einzeln als auch zu mehreren zusammengefasst vergeben werden. Die beiliegende ZVB-L gilt verbindlich für die Emschergenossenschaft.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 31.01.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.