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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
55 Pkt.
Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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2. Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung
20 Pkt.
Qualität
Mit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung vorzulegen, dass insbesondere die unter Abschnitt III. 4., 4. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt wird stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden.
Notenwert "sehr gut" - 20 Punkte:
• Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes, abgeleitet von der prozentualen Mittelbereitstellung je Haushaltsjahr gemäß vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank (vgl. Ziff. III. „Mittelbereitstellung“), abgestimmt.
• Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detailliert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft.
• Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt.
Notenwert "gut" - 16 Punkte:
• Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein.
• Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten.
Notenwert "befriedigend" - 12 Punkte:
• Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben.
• Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt.
Notenwert "ausreichend" - 8 Punkte:
• Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt.
• Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben.
Notenwert "mangelhaft" - 4 Punkte:
• Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum.
• Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt.
Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte:
• Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt.
• Mittelabflüsse werden komplett ignoriert.
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3. Realisierungszeitraum
15 Pkt.
Qualität
Das Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank möglichst nahekommt, wird positiv bewertet. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt „Mittelbereitstellung“ des Bescheides verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) zu dem Zeitpunkt auszugehen, der ausweislich des Portals des Projektträgers des Bundesfördermittelgebers prognostiziert ist; dies ist der 15.09.2026. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (15).
Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
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4. Anzahl an Wholesale-/ Kooperationspartnern
5 Pkt.
Qualität
Mit dem Angebot ist anzugeben, ob und wie viele andere Anbieter, welche die unter Ziff. III. 4., 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung geforderten Endkundenprodukte zu erschwinglichen Preisen anbieten und mit welchen also entsprechende Wholesale-/ Kooperationsverträge bestehen, seitens der Endkunden ausgewählt werden können. Die Wholesale-/ Kooperationsverträge bzw. das Angebot der Endkundenprodukte durch den/ die Wholebuyer muss mindestens in den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zur Verfügung stehen. Die Wholebuyer sind in dem Angebot zu benennen. Außerdem sind diesbezügliche Angaben auch im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung) zu machen.
- Es wird zugesichert, dass mehr als zwei andere Wholebuyer ausgewählt werden können, welche die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4., 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten (5 Punkte).
- Es wird zugesichert, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4. , 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (2,5 Punkte).
- Es kann nicht zugesichert werden, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. , 6. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (0 Punkte).
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5. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
5 Pkt.
Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Ziff. III. 4., 2. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung).
- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte).
- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte).
- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).