AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges mit Staffelbesatzung TLF 3000St mit Beladung für die Stadt Oberviechtach, Lkr. Schwandorf
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Oberviechtach, Oberviechtach
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Frist (Submission)
- 21.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144212 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 559.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelbesatzung mit Beladung in vierLosen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-22, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3, Schreiben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration des Freistaates Bayern vom 03.05.2019 (D2-2241-5-61) und dem Leistungsverzeichnis
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeuges mit Staffelbesatzung TLF 3000St
- Geschätzter Wert
- 135.000 €
Los 2 — Lieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeuges mit Staffelbesatzung TLF 3000St
- Geschätzter Wert
- 361.000 €
Los 3 — Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeuges mit Staffelbesatzung TLF 3000St
- Geschätzter Wert
- 42.000 €
Los 4 — Lieferung der Beladung - Atemschutz für ein Tanklöschfahrzeuges mit Staffelbesatzung TLF 3000St
- Geschätzter Wert
- 21.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.06.2026
- Ende
- 31.12.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 602 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.