AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tablets und Zubehör sowie die administrative Vorbereitung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Nordsachsen, Torgau
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Frist (Submission)
- 19.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30213200 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Landkreis Nordsachsen - 220 Tablets (Pos. 1) inklusive Zubehör; Bedarfs- und optionale Positionen — Landkreis Görlitz - 258 Tablets (Pos. 1) inklusive Zubehör; Bedarfs- und optionale Positionen — Landkreis Bautzen - 234 Tablets (Pos. 1) inklusive Zubehör; Bedarfs- und optionale Positionen
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 - Landkreis Nordsachsen - Tablets inkl. Zubehör
- Erfüllungsort
- Torgau
Los 2 — Los 2 - Landkreis Görlitz - Tablets inkl. Zubehör
- Erfüllungsort
- Görlitz
Los 3 — Los 3 - Landkreis Bautzen - Tablets inkl. Zubehör
- Erfüllungsort
- Bautzen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.12.2026
- Ende
- 18.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 53 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).