AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau HIRI (Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung in Würzburg) / VE42.10 - Raumlufttechnische Anlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH, Braunschweig
- Veröffentlicht
- 18.10.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45331200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Rahmenvereinbarung
- Ja
Beschreibung
Das Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung (HIRI) ist ein gemeinsames Forschungszentrum der Julius-Maximillians-Universität Würzburg und des Helmholtz- Zentrums für Infektionsforschung, HZI in Braunschweig. Das Baugrundstück für den Neubau des HIRI liegt im Stadtteil Grombühl in Würzburg an der Josef-Schneider-Straße stellt eine ‚Insellage‘ innerhalb des historischen Campus des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) dar, welches am Hang des Lindleinsberges liegt und in süd-südöstlicher Richtung zum Pleichachtal abfällt. Die Grundstücksfläche beträgt 4.280 m², das Gebäude beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche Neubau von 2.189 m², eine Bruttogeschossfläche Neubau von 10.863 m², eine Gebäudehöhe von 21,95 m / 17,75 m und auf eine Anzahl Vollgeschosse: 5 / 4. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Raumlufttechnischen Anlagen für den Neubau des zuvor beschriebenen Forschungsgebäudes: - Lufttechnische Anlagen für Büro-, Seminar-, Sozial- und Laborräume - Rauchdruckanlage für Treppenhaus - Wartung- und Instandhaltung Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 480 Tage
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- ETS GmbH
- Vertragsabschluss
- 15.10.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 02.10.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes , Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- ETS GmbH (Gilching)