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Stadt Übach-Palenberg - EU-weite Ausschreibung von Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung (inkl. Hausmeisterdienste)
Stadt Übach-Palenberg · Übach-Palenberg · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 29.10.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung (inkl. Hausmeisterdienste) im Stadtgebiet Übach-Palenberg
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftragsgegenstand umfasst die soziale Betreuung von Flüchtlingen sowie ergänzende Hausmeisterdienste im Stadtgebiet.
- Es handelt sich um ein EU-weites offenes Verfahren mit einem geschätzten Gesamtwert von 384.000 EUR.
- Bieter müssen Nachweise über vergleichbare Referenzprojekte im Bereich der sozialen Betreuung oder Unterkunftsverwaltung erbringen.
- Die Eignungsprüfung fokussiert auf die personelle und organisatorische Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung der Betreuungsqualität.
Die Stadt Übach-Palenberg schreibt Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung inklusive Hausmeisterdiensten mit einem geschätzten Auftragswert von 384.000 EUR aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Der Vertrag kommt mit demjenigen Bieter zustande, der das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Das einzige Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto- Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachpfrüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 384.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 29.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 197 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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