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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Esslingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell II
Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen · Esslingen am Neckar · Baden-Württemberg · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBaltmannsweiler (weiße Flecken)🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 2 VergebenBempflingen (weiße Flecken)🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 3 VergebenKöngen (weiße Flecken)🏆 NetCom BW GmbH · Ellwangen (Jagst)
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Los 4 VergebenLichtenwald (weiße Flecken)🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 5 VergebenUnterensingen (weiße Flecken)🏆 NetCom BW GmbH · Ellwangen (Jagst)
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Los 6 VergebenBaltmannsweiler (Gewerbe)🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 7 VergebenKöngen (Gewerbe)🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
- NetCom BW GmbH · Ellwangen (Jagst)
- Telekom Deutschland GmbH · Bonn
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Esslingen hat im Auftrag der jeweiligen Kommunen zur Versorgung aller Haushalte mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 3, 4, 7, 8, 16, 19 und 20 unter dem Vorbehalt einer bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 55 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung) darzulegen.
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2. Realisierungszeitraum 20 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten ab In-Kraft-Treten des Zuwendungsvertrages bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
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3. Endkundenprodukte 20 Pkt.Kosten
Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte 5 bzw. 7,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 5 bzw. 7,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 bzw. 0,75 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit ≥ 100 Mbit/s im Download und ≥ 50 Mbit/s im Upload (Max. 7,5 Punkte). - Endkundenprodukt für Schulen und Kleingewerbe mit ≥ 300 Mbit/s im Download und ≥ 100 Mbit/s im Upload (Max. 7,5 Punkte). - Gewerbekundenprodukt mit 1 Gbit/s symmetrisch (Max. 5 Punkte).
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z. B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen. - Schwellwert erfüllt = 4,5 Punkte. - Schwellwert nicht erfüllt = 0 Punkte. Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien vorgelegt, aus welchem eindeutig hervor geht um welche alternative Netztechnologie es sich handelt, wo im Netzkonzept diese eingesetzt wird (z. B. Backbone, Verteilnetz, Anschlussnetz), welche Anschlüsse davon betroffen sind (z. B. im Verteilnetz alle Anschlüsse im nachgelagerten Anschlussnetz) und welche Bandbreite (Down- und Upstream) an den betroffenen Anschlüssen verfügbar ist. - Konzept hinreichend erläutert = 0,5 Punkte. - Konzept nicht hinreichend erläutert = 0 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) NetCom BW GmbH · Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 5.801.662 €1 Veröffentlichung
- 14.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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