AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TNW_HLS_Stadt Altdorf b. Nürnberg - Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Altdorf - Technische Ausüstung (HLS)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Altdorf b. Nürnberg, Altdorf
- Veröffentlicht
- 17.11.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. . In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Variante Komplettabbruch und vollständiger Neubau untersucht. Im Rahmen der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Generalsanierung mit Erweiterungsbauten sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau geprüft. Ergebnis der Studie und Beschluss des Stadtrates ist es, dass eine Generalsanierung mit Erweiterung sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau durchgeführt werden soll. . Die Kapazitätsgrenze des Gebäudes ist erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlenprognosen und dem sich hieraus ergebenden steigenden Raumbedarf, kann das Raumprogramm im Bestandsgebäude nicht mehr abgebildet werden. . Auch ist zusätzlicher Raumbedarf im Rahmen der Ganztages- und Mittagsbetreuung gegeben. . Das bestehende Gebäude besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Baujahre. . Der aktuelle Klassentrakt besitzt eine einhüftige Flurerschließung und soll durch Anbauten zu Lernclustern erweitert werden. Der Erschließungsbau soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der erdgeschossige Klassentrakt im Zugangsbereich soll um ein Geschoss aufgestockt werden. . Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat die Grenze ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss komplett erneuert werden. . Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen. . Das Gesamtraumprogramm für die Grundschule liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Flächen für den Ganztagesbereich und die Mittagsbetreuung werden aktuell noch ermittelt. . Es soll ein pädagogisches Raumkonzept mit Lernclustern, offenen Lernlandschaften, Marktplätzen, sowie Lehrerstützpunkten verwirklicht werden. . Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben, die darüber liegenden und angrenzenden Geschosse rückgebaut und die Anlage baulich eingekleidet werden. . Die bauliche Umsetzung soll bauabschnittsweise (ca. 50%/ 50%) erfolgen. Teile des Schulkomplexes müssen für die Schulnutzung in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. . Die Gesamtkosten der Maßnahme (Stand Juli 2023) liegen bei etwa 30 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch). . Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis Mitte 2024 erfolgen. Bis Sept/ Okt. 2025 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 15.10.2025 eingereicht werden muss. 2026 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung, in noch festzulegenden Bauabschnitten, ist bis 2030 geplant. . Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI. . Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.