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Sanierung Verwaltungsgebäude II, Emden / Fachplanung - Tragwerk (Denkmalschutz)
Stadt Emden · Emden · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 27.10.2026, 09:00 Uhr (noch 19 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die umfassende Sanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden. Der Auftrag umfasst sämtliche für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung. Hierzu gehören insbesondere die Untersuchung und Bewertung des baulichen Bestands, die statische Beurteilung vorhandener Tragkonstruktionen sowie die Entwicklung technisch, wirtschaftlich und denkmalgerecht abgestimmter Sanierungskonzepte. Darüber hinaus sind alle im Rahmen der Planung und Ausführung erforderlichen Nachweise, Berechnungen, Abstimmungen und Beratungsleistungen zu erbringen, die für eine fachgerechte und genehmigungsfähige Umsetzung der Maßnahme notwendig sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes II in Emden.
- Die Leistung umfasst Bestandsuntersuchung, statische Beurteilung und die Entwicklung von Sanierungskonzepten unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
- Erforderlich sind Nachweise, Berechnungen, Abstimmungen und Beratungsleistungen für eine fachgerechte und genehmigungsfähige Umsetzung.
Gesucht werden Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes in Emden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Offenes Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV)“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 50 %Preis
50% Angebotsendsumme
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Referenzprojekte 30 %Qualität
Benennung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bestandsbau. Die Referenzprojekte müssen im Referenzzeitraum 2021 bis 2026 erfolgreich abgeschlossen worden sein. 15% Referenzprojekt-Nr.: 1 15% Referenzprojekt-Nr.: 2 Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien finden Sie in der Anlage Wertungskriterien: Angebot (Gewichtung).
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Projektteam 20 %Qualität
10% Organisation des Projektteams 06% Qualifikation des Projektteams 04% Erfahrung des Projektteams Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien finden Sie in der Anlage Wertungskriterien: Angebot (Gewichtung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
- Kurzvorstellung des Ingenieurbüros / Unternehmens (allgemeine Angaben) - Vorstellung der Kernkompetenzen (z. B. Bestandsbau, Denkmalschutz, etc.) - Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie) - Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) oder Präqualifikationsnachweis - Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 19 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 27.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.818 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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