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Gigabitausbau LK Mittelsachsen - Cluster K
Landkreis Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGigabitausbau Landkreis Mittelsachsen Cluster Kgesch. 24.237.000 €🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
- Telekom Deutschland GmbH · Bonn
Beschreibung
Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster K des Landkreises Mittelsachsen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Altmittweida, Hainichen, Kriebstein, Oederan, Rossau und Striegistal mit insgesamt 1.968 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden/wurden, insofern wurde an dieser Stelle davon abgesehen, die einzelnen Cluster in weitere Gebietslose zu unterteilen. Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gigabit/s oder mehr symmetrisch zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend, vgl. Nr. 5.3 der Gigabit-RL 2.0).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die in den Verfahrensbedingungen aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Alle Bewerber, welche die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen, werden zur Abgabe erster indikativer Angebote aufgefordert. Sofern dann mehr als drei indikative Angebote eingehen sollten, behält sich die Vergabestelle vor, dass Verfahren in aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln (sog. „Abschichten“), um so die Zahl der Angebote über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, vgl. § 17 Abs. 12 VgV.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 50 %Preis
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Technisches Konzept 25 %Qualität
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Hausanschlusskosten nach der Vermarktungsphase und Small-Budget-Endkundenprodukt 10 %Kosten
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Umsetzungszeitraum bis Inbetriebnahme und Meilensteinplanung 10 %Qualität
Umsetzungszeitraum
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Einsatz von alternativen Verlegemethoden 5 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird (vgl. Ziff. 1.3) kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin: Die Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat bereits mit Beschluss vom 17.07.2019 (1/SVK/017-19) festgestellt, dass es sich bei einer Ausschreibung nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie des Bundes (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) um eine Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt. Die Vergabekammer steht jedoch sodann auf dem Standpunkt, sie sei sachlich nicht zuständig, weil eine Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliege. Die Auffassung wurde vom OLG Dresden bestätigt. Bleibt es bei dieser Position, müssten Sie ordentlichen Rechtsschutz im Wege einer einstweiligen Verfügung Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 und 23, 09112 Chemnitz 0049 +371 4530 ersuchen. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu be-achten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 14.046.820 €1 Veröffentlichung
- 04.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 123 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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