AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 21:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4a448a9c-da7c-44f8-a7de-e062cb3dd607/

Rahmenvertrag zur Datenaufbereitung, Datenmanagement und statistischen Analyse von Befragungen deutscher und ausländischer DAAD-Stipendiaten

Notice-ID: 4a448a9c-da7c-44f8-a7de-e062cb3dd607 · Procedure-ID: 6e5b763c-8b4a-4cab-a153-a614999d88b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bonn
Veröffentlicht
02.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72300000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Auftragsvolumen (Rahmen)
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Ausgeschrieben werden das Datenmanagement, die Datenaufbereitung, die statistische Analyse und Berichtslegung von DAAD-Befragungen von deutschen und ausländischen Stipendiaten, insb. Der dreiwelligen Stipendiatenbefragung sowie der Bewerbendenbefragung im Rahmen des Diversitätsmonitorings. Die Datenaufbereitung und Auswertungen erfolgen mit SPSS. Darüber hinaus sollen optional weitere Befragungen unterstützt und ausgewertet werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 02.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Umfragezentrum Bonn – Prof. Rudinger GmbH
Vertragsabschluss
28.01.2026
Zuschlagsentscheidung
28.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).