Der Bieter, die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, muss bzw. müssen über hinreichend qualifiziertes Personal und geeignete technische Ressourcen (Software, Hardware, Infrastruktur) verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen sachgerecht und fristgerecht zu erbringen; sowie über die technische Fähigkeit und Erfahrung verfügen, Glücksspiel-Plattformen an Kontroll- und Aufsichtssysteme (z. B. LUGAS, OASIS, ggf. Landesportale) anzubinden und diese Anbindungen im Betrieb zu unterstützen bzw. diese Anbindungen im Zusammenspiel mit einem zentralen Lotteriesystem (insbesondere LotteryForce) technisch zu unterstützen, sofern eine direkte Anbindung über das Lotteriesystem erfolgt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen und weitere Belegunterlagen. Als Belegunterlagen kommen insbesondere in Betracht: nähere Erläuterungen, ein technisches Konzept, Angaben zu technischen Fachkräften und/oder Referenzprojekte. Die Eigenerklärung und die Belegunterlagen sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.