AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 21:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4a548b6e-57b8-4a35-98b5-80da21d717f4/

Wartung der XFEL Kühltürme 2026 - 2029 (Rahmenvertrag)

Notice-ID: 4a548b6e-57b8-4a35-98b5-80da21d717f4 · Procedure-ID: fcaf4fd3-56f6-4fc2-a579-b64bca40db01

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Stammdaten

Auftraggeber
European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH, Schenefeld
Veröffentlicht
22.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50730000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
288.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Vertrag betrifft Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsleistungen für Kühlturmanlagen am DESY-Standort Hamburg-Bahrenfeld und am European XFEL in Schenefeld. Die Anlagen umfassen elf hybride Kühltürme, die von DESY MKK2 betrieben werden. Die Leistungen beinhalten die regelmäßige Wartung gemäß den Herstellervorgaben und der VDMA 24186, mit und ohne Ölwechsel, die Überprüfung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die jährliche Grundreinigung der Anlagen sowie die Erstellung von Wartungsberichten. Anfängliche Vertragslaufzeit: 01. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kliewe GmbH
Vertragsabschluss
22.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).