AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4a5a4d53-5a00-4775-a924-1991a808564a) · Abgerufen am 29.08.2026 09:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4a5a4d53-5a00-4775-a924-1991a808564a/

Walther-Lehmkuhl-Schule Unterhaltsreingung

Notice-ID: 4a5a4d53-5a00-4775-a924-1991a808564a · Procedure-ID: 68b928e5-2fed-4d17-9283-f5e298d1b2a5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neumünster, Neumünster
Veröffentlicht
29.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Das zu reinigende Objekt ist die Walther-Lehmkuhl-Schule, Roonstr. 90, 24537 Neumünster. Beginn der Unterhaltsreinigung ist am 01.01.2025. Die Reinigungsgrundfläche ist dem Aufmaß zu entnehmen und beträgt zum Zeitpunkt der Ausschreibung 11.218,60m². Der genaue Arbeitsumfang ist der beigefügten Leistungsübersicht einschließlich des Aufmaßes zu entnehmen. Ein gemeinsamer Besichtigungstermin ist nicht vorgesehen. Die räumlichen Gegebenheiten sollen tagsüber vor Ort besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem Ansprechpartner vor Ort - Herr Barz, Tel.: 0151-16777 503 - abzustimmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bodgol Gebäudemanagement GmbH
Vertragsabschluss
15.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).