AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 01:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4a60c2a5-3ee9-4fe5-857f-8eb46d3c2826/

Auswirkungen von CO2-Bepreisung und Ordnungsrecht auf die Baukosten

Notice-ID: 4a60c2a5-3ee9-4fe5-857f-8eb46d3c2826 · Procedure-ID: 6ff3f8fb-5ee3-4213-adca-e34bbd324701

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Stammdaten

Veröffentlicht
24.09.2025
Frist (Submission)
29.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
277.311 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im klimapolitischen Instrumentenmix werden sowohl ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Gebote, Verbote, Auflagen oder Grenzwerte als auch marktwirtschaftliche Preis- und Mengeninstrumente genutzt, die jeweils Auswirkungen auf die Kostensituation in der Bauwirtschaft haben. Während es zur grundsätzlichen Wirkungsweise der unterschiedlichen Instrumente ein relativ gutes Verständnis gibt, ist der Erkenntnisstand zu den genauen quantitativen Auswirkungen unbefriedigend. Welche Auswirkungen auf die Baukosten waren den Vorgaben seit der EnEV 2009 und dem EEWärmeG bis ins Jahr 2024 den ordnungsrechtlichen Anforderungsverschärfungen zuzuordnen? Wie übersetzen sich steigende Preise für Emissionszertifikate (EU-ETS 1) in Veränderungen bei den Preisen für neue Bauwerke? Diese Fragen sollen mit diesem Forschungsvorhaben geklärt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
30.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).