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Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen: Linienverkehr Bayerisch Eisenstein, Grenzbahnhof - Großer Arber, Bergbahn (Linie 11)
Landkreis Regen · Regen · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 10.11.2026, 10:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Der Landkreis Regen beabsichtigt als zuständige Behörde, die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für die Verkehrsleistungen der Linie 11 von Bayerisch Eisenstein, Grenzbahnhof, zum Großen Arber nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 durchzuführen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 11.
- Der Auftrag umfasst die Strecke von Bayerisch Eisenstein, Grenzbahnhof, zum Großer Arber, Bergbahn.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
- Der Auftraggeber ist der Landkreis Regen.
Der Landkreis Regen vergibt Dienstleistungsaufträge für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Linie 11 von Bayerisch Eisenstein zum Großen Arber.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm eine Zahlungsfrist nach dem Versicherungsvertragsgesetz gestellt wird oder wenn das Versicherungsverhältnis ganz oder teilweise gekündigt oder vorzeitig beendet wird. Veränderungen der Haftpflichtversicherungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen. Der Auftraggeber kann eine Bestätigung über die Versicherung einfordern. Der Auftragnehmer wirkt dann darauf hin, dass der Versicherer zugunsten des Auftraggebers eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit rechtsverbindlicher Unterschrift ausstellt. Der Versicherer muss sich in dieser Bestätigung verpflichten, über die jährliche Aktualisierung der Bestätigung der Haftpflichtversicherung hinaus den Auftraggeber über die Gefährdung des Versicherungsschutzes durch Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei oder durch Zahlungsverzug des Auftragnehmers zu informieren. Wenn sich der Versicherer nicht zur Information des Auftraggebers über die Gefährdung des Versicherungsschutzes durch Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei oder durch Zahlungsverzug des Auftragnehmers verpflichten lässt, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht einräumen, beim Versicherer jederzeit entsprechende Auskünfte über die Haftpflichtversicherung einholen zu können. Der Auftragnehmer entbindet den Versicherer insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht. Der Versicherer hat dieses Auskunftsrecht des Auftraggebers in seinem Bestätigungsschreiben aufzuführen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von geeigneten Referenzen des Bieters über in den letzten drei Jahren erbrachte und nach Art und Umfang zu benennenden Nahverkehrsleistungen. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt wurden und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o. g. Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat). Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Die referenzierte Leistung muss mindestens einen Umfang von 100.000 Fahrplankilometer jährlich umfasst haben und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens über den Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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