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Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg
Wismut GmbH · Chemnitz · Sachsen · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
von Altenburg GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg auf der Industriellen Absetzanlage (IAA) Trünzig der Wismut GmbH. Die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken umfasst die Wiederherstellung der maximalen hydraulischen Durchlässigkeit in den Bauwerken. Dabei ist das Bauwerk entweder vollständig vom Bewuchs (von Gräsern bis hin zu Gehölzen) zu befreien oder grundhaft zu säubern. Bauwerk grundhaft säubern im Sinne dieser Ausschreibung bedeutet: Bewuchs (Moose, Gräser, Gehölze) lösen, abgelagerte Sedimente (Laub, Schlamm, Sand, Steine, ect.) lockern, Bewuchs und Sedimente vollständig aufnehmen und im jeweiligen Betriebsgelände der Wismut GmbH ablagern (Kippen bei Feststoffen bzw. Spülen bei Reinigungswässern).
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer von Altenburg GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 282.480 €1 Veröffentlichung
- 17.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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