AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4aa0fa47-d486-4ff3-a76c-9b5d51a7a136) · Abgerufen am 25.09.2026 10:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4aa0fa47-d486-4ff3-a76c-9b5d51a7a136/

Errichtung von Geschiebefänge oberhalb Wehrstandort Kroppen

Notice-ID: 4aa0fa47-d486-4ff3-a76c-9b5d51a7a136 · Procedure-ID: b89e626e-cc4f-408c-905e-434382ba54ed

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Stammdaten

Auftraggeber
Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, Sonnewalde
Veröffentlicht
20.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
88.682 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Vorhaben dient der Sicherstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes. Es wurde gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) vom Land Brandenburg auf den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz übertragen, um Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der GAK-Verwaltungsvorschrift Hochwasserschutz (GAK-VV-HWS) durch das jeweils zuständige Landesministerium.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.06.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH
Vertragsabschluss
14.09.2026
Zuschlagsentscheidung
26.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).