AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 20:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4aaae23d-5b3c-4006-883d-ddaee0a74446/

Umbau Hauptgebäude - Ravensberger Gymnasium - 152 Malerarbeiten

Notice-ID: 4aaae23d-5b3c-4006-883d-ddaee0a74446 · Procedure-ID: 72efac71-14d1-489c-9200-b1cff9b444de

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Stammdaten

Auftraggeber
Immobilien- und Abwasserbetrieb der Hansestadt Herford, Sparte Immobilien, Herford
Veröffentlicht
16.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45442100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
244.983 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Erweiterung und des Umbaus des Ravensberger Gymnasiums Herford sind Malerarbeiten wie folgt auszuführen: - ca. 10.000 m2 Spachtelung von Wandflächen Q3 - ca. 10.000 m2 Erstbeschichtung von Wandflächen mit Sol-Silikatfarbe - ca. 380 m2 Herstellen von Akzentflächen an Wand mit Dispersionsfarbe - ca. 3.900 m2 Erstbeschichtung von Deckenflächen mit Sol-Silikatfarbe - ca. 40 m2 Herstellen von Akzentflächen an Decke mit Dispersionsfarbe - ca. 700 m2 Hydrophobieren von Sichtbetonflächen - ca. 100 m2 Graffitischutz - ca. 400 m Lackieren von Treppengeländern - ca. 270 m Lackieren von Handläufen aus Holz

Vertragslaufzeit

Beginn
15.12.2025
Ende
25.11.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.12.2025
Zuschlagsentscheidung
21.11.2025
Angebotsspanne
244.983 – 476.356 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).