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ClimaHost – 3. alpenweiter Wettbewerb – Klimaschutz und Energieeffizienz in Hotellerie und Tourismusunterkünften
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
adelphi research gGmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Durchführung eines internationalen Wettbewerbs "ClimaHost" für Beherbergungsbetriebe im Alpenraum.
- Fokus auf innovative und ganzheitliche Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.
- Berücksichtigung von Konzepten, Innovationsgehalt und Übertragbarkeit auf andere Betriebe.
- Geschätzter Auftragswert von 210.000 EUR.
- Der CPV-Code 79952000 (Dienstleistungen für Veranstaltungen) deutet auf eine Dienstleistungsausschreibung hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Klima- und die Biodiversitätskrisen sind zu den größten Herausforderungen unserer Zeit geworden. Die Temperaturen in den Alpen steigen fast doppelt so schnell wie im Rest der nördlichen Hemisphäre. Die Folgen wirken sich bereits heute spürbar auf die alpine Umwelt aus: zunehmendes Risiko von Naturgefahren, Rückgang der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten oder Veränderungen im Wasserhaushalt prägen die Region. Zum Schutz der Alpen trat 1995 die Alpenkonvention als völkerrechtl. verbindl. Vertragswerk in Kraft. Zur Verwirklichung der in der Alpenkonvention geforderten ganzheitl. Politik haben die Vertragsparteien 9 Protokolle beschlossen, darunter das Protokoll Tourismus. Als Instrument zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle legt das 4. Mehrjährige Arbeitsprogramm (MAP) 2023–2030 der Alpenkonferenz auch eine Vision für die Alpen als Modellregion für nachhaltiges Leben fest. Es zielt darauf ab, gemeinsame Aktivitäten in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit zu fördern. Es gilt über die üblichen 6 Jahre hinaus bis 2030 und deckt sich mit wichtigen nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Entwicklungszielen, wie den Klimazielen für 2030 der EU, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der UN. Der aktuelle Rahmen für die Zusammenarbeit innerhalb der Alpenkonvention bis 2030 basiert auf drei Themenschwerpunkten, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen: Biodiversität und Ökosysteme, Klimawandel sowie Lebensqualität. Alle 3 Schwerpunkte sind auch mit den Wirkungen des Tourismus verknüpft. Die Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vorangegangenen 3 MAP der Alpenkonferenz standen, wie die Abhängigkeit vom Tourismus und die Entwicklung hin zu nachhaltigen Tourismusformen, sind weiterhin sehr aktuell. Mit weit über 100 Mio. Besuchern p.a. trägt der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Alpenraum erhebl. zum Wohlstand der Bevölkerung bei. Angesich
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität Umsetzungskonzept 70 %Qualität
Umsetzungskonzept
-
Preis 30 %
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 210.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende
Auftragnehmer adelphi research gGmbHZuschlagswert 249.475 €1 Veröffentlichung
- 23.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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