Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle KMU-geeignet
Geändert: Die Anpassung der Mindestanforderungen erfolgte vor dem Hintergrund der vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung gemäß §…

2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg · Nienburg · Niedersachsen

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Bestandteil der Maßnahme ist das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutsche Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven. Im Bestand handelt es sich um ein einteiliges Bauwerk in Spannbetonbauweise mit Hohlkastenquerschnitt und beidseitigen Kragarmen über drei Felder. Der Überbau ist sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung (Fahrbahnplatte und Querträger) vorgespannt. Unmittelbar neben dem Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke, ebenfalls in Spannbetonbauweise ausgeführt, welche die südlich der B 6 verlaufende kommunale Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich mit der B-6-Brücke die Widerlagerfundamente. Im Rahmen der Maßnahme sind der Rückbau der bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der B 6 und der Nordstraße sowie die Errichtung entsprechender Ersatzneubauten vorgesehen. Darüber hinaus ist zur Abfangung der in ihrer Lage verschobenen Nordstraße die Herstellung einer Stützwand erforderlich. Mit dem Neubau der Brückenbauwerke gehen Anpassungen an der Oberleitungsanlage der Bahnstrecke einher. Zudem sind die Straßenanschlüsse der B 6 und der Nordstraße neu herzustellen sowie der Bollriedegraben mittels Verrohrung umzuverlegen. (Ausschreibung T2) Während der Bauzeit wird der Verkehr der B 6 über eine nördlich der Bestandsstrecke verlaufende Behelfsumfahrung geführt. Diese wird vor Beginn der Hauptbaumaßnahme hergestellt und nach Inbetriebnahme der neuen Brückenbauwerke vollständig zurückgebaut. Zur Querung der Bahnstrecke im Zuge der Behelfsumfahrung wird eine Behelfsbrücke auf temporären Unterbauten errichtet. Der Behelfsbrückenüberbau wird einschließlich sämtlicher Nebenanlagen zurückgebaut. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung ist für Mitte November 2026 vorgesehen. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaus im November 202

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Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Auftragsgegenstand ist die Bauüberwachung und Objektplanung (BIM-Methode) für den Ausbau der Bundesstraße 6 mit Rückbau und Neubau von zwei Brückenbauwerken in Spannbetonbauweise über eine ICE-Bahnstrecke sowie einer temporären Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke.

Der geschätzte Wert liegt im mehrstelligen Millionenbereich. Zentrale Anforderungen: Nachgewiesene Erfahrung mit komplexen Infrastrukturprojekten, Brückenbauwerken, BIM-Planung, Bahnüberquerungen und mehrstufigen Baumaßnahmen mit hohen Koordinationsanforderungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 295 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 160.597 €
Median 952.800 €
Oberes Quartil 2.304.900 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

    • 04.03.2026 Die Anpassung der Mindestanforderungen erfolgte vor dem Hintergrund der vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung gemäß § 97 GWB sowie der Zielsetzung, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Die zuvor formulierte Mindestanforderung zur Anzahl der Beschäftigten wurde daher präzisiert und stärker auf den konkreten Leistungsgegenstand ausgerichtet. Künftig wird auf eine Mindestanzahl an Ingenieure/ Ingenieurinnen abgestellt, um die für die Auftragsausführung erforderlichen fachlichen Kapazitäten sachgerechter abzubilden und den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung klarer herzustellen. Auch der Mindeststandard eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems wurde dahingehend geöffnet, dass nun auch vergleichbare Nachweise eines Qualitätsmanagementsystems zum Nachweis der Eignung zugelassen sind. aktuell
    • 04.03.2026 Original-Veröffentlichung

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Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex
Standort Nienburg, Niedersachsen
Veröffentlicht 04.03.2026
CPV-Code 71521000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Neustadt am Rübenberge
Laufzeit 42 Monate
Bindefrist (?) 90 Tage

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 193.885 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.561 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)