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NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe Planung Ressourcenoptimiertes Bauen
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAP1 Auswirkungen auf den Klimawandel🏆 DB Bahnbau Gruppe GmbH · Berlin
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Los 2 VergebenAP 2 Unterstützung bei der Variantenauswahl🏆 DB Bahnbau Gruppe GmbH · Berlin
- DB Bahnbau Gruppe GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die DB InfraGO AG plant den Bau einer neuen Schienenverbindung zwischen Mannheim und Karlsruhe. Mit dem Bahnprojekt Neubau-/Ausbaustrecke (NBS/ABS) Mannheim – Karlsruhe ist zur Kapazitätssteigerung und Engpassauflösung der Bau zweier zusätzlicher Gleise für den Güterverkehr/Mischverkehr zwischen den Anbindungspunkten/-bereichen in den Räumen Mannheim und Karlsruhe vorgesehen. Das Projekt soll ganzheitlich unter dem Aspekt "Ressourcenoptimiertes Bauen" und "Auswirkungen des Klimawandels" stehen, der die Maßnahme begleitet und in den unterschiedlichen Themenbereichen unterstützt.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten./// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. /// Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vor ab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. /// Bei losweiser Vergabe kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden. /// Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. /// Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. /// Der Auftraggeber behält sich vor das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln. Die Entscheidung über das konkrete Verhandlungsdesign trifft der Auftraggeber nach Auswertung der eingegangenen Angebote nach vorher feststehenden, objektiven Kriterien und kommuniziert diese und die damit verbundenen Verhandlungsregeln rechtzeitig allen verbliebenen Bietern. ///“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 90 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 10 %Qualität
10 % Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 137 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DB Bahnbau Gruppe GmbH1 Veröffentlichung
- 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.647 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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