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1/DLII4/VV139 - RV über die Lieferung von Kleiderbügeln
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleiderbügeln
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleiderbügeln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand die-ser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von 189.000,00 EUR Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand die-ser Ausschreibung ist, in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. drei Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von 189.000,00 EUR Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 27.03.2026 Ergänzung der Ausschlussgründe und Anpassung des Umfangs der Auftragsvergabe
- Frist 27.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Jaxmotech1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.386 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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