AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SP Schwerte-Wandhofen, Entnahme, Konditionierung, Transport und Entsorgung von Klärschlamm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ruhrverband, Abteilung Zentrale Dienste, Einkauf, Essen
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Frist (Submission)
- 23.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90513000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Resträumung des SP 0 bis Sommer 2028 erfolgen. In dem SP 0 befinden sich noch ca. 13.000 t KS (AVV 19 08 05) +/- 20 %. Der Klärschlamm ist gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung der Abfallschlüsselnummer 19 08 05 (Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser) zuzuordnen. Die Ausschreibung enthält insgesamt 2 Lose. Das Los 1 umfasst die Entnahme des KS, die Konditionierung mit Stroh, Lagerung und Verladung jeweils für drei Kampagnen in den Jahren 2026 bis 2028. Das Los 2 umfasst die Leistungen Transport des konditionierten KS zur EA und thermische Verwertung. Die Bieter können sich auf beide Lose bewerben oder auf das Los 1 bzw. das Los 2. Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass sowohl das Los 1 als auch das Los 2 beauftragt wird. Sowohl die Arbeiten, die im Rahmen des Loses 1 beauftragt werden als auch der Transport und die Entsorgung im Zuge des Loses 2, sollen jeweils in den vorgegebenen Zeiträumen der Jahre 2026 bis 2028 (s. Anlage 1) kontinuierlich und unterbrechungsfrei durchgeführt werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung beider AN zwingend erforderlich.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 100 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.