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Rahmenabrufvereinbarung zur Beratungsleistung Krisenkommunikation
Bundesamt für Strahlenschutz · Salzgitter
Neue Ausschreibungen in „Beratung & Dienstleistungen" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung des BfS bei der Weiterentwicklung und Umsetzung seiner Krisenkommunikationsstrategie für den radiologischen Notfall sowie die Begleitung einzelner Maßnahmen. Kern der Leistungen sind regelmäßig durchzuführende Kommunikationsübungen. Diese umfassen insbesondere die Konzeption, inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, praktische Umsetzung sowie systematische, Auswertung und Ableitung konkreter Maßnahmen aus den Übungsergebnissen. Die Übungen dienen dazu, Abläufe zu überprüfen, Handlungssicherheit zu erhöhen und Optimierungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren. Laufzeit 01.11.2026-31.10.2029; optional bis 10/2030
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen im Bereich Krisenkommunikation, insbesondere für radiologische Notfälle.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher - bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit - das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich anhand folgender Zuschlagskriterien: 70% Qualität 30% Preis In der Qualitätswertung beträgt die maximal zu erreichende Punktzahl 70. In der Preiswertung beträgt die maximal zu erreichende Punktzahl 30. Bewertung der Qualität: Im Rahmen der Bewertung der Qualität wird die Bearbeitung der Aufgabenstellung (006. Aufgabenstellung in den Vergabeunterlagen) sowie die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters bewertet. Für die Details wird auf das Dokument Bewertungsmatrix verwiesen. Insgesamt sind im Rahmen der Qualitätsbewertung maximal 70 Punkte erreichbar. Bewertung des Preises: Die volle Punktzahl von 30 Punkten erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis (auf Seite 3 des Angebotsformulars). 0 Punkte erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Die Interpolation erfolgt gemäß folgender Formel: Preispunkte= 30x(2-(PAngebot/Pmin)) Pmin= niedrigster wertungsrelevanter Angebotspreis PAngebot= Preis des jeweiligen zu wertenden Angebotes Zur Ermittlung des Angebotspreises (muss dann händisch in das Angebotsformular unter Position 1 eingetragen werden) wird die Hochrechnung in der Anlage „Preisblatt und Ermittlung des Angebotspreises vorgenommen. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die in den Kriterien nach erfolgter Wertung erreichten Punkte werden addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Maximal sind 100 Punkte erreichbar. Bei gleicher Gesamtpunktzahl gilt folgende Regelung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Haben zwei oder mehrere Angebote in gleicher Weise die höchste Gesamtpunktzahl erzielt, erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches im Kriterium „Qualität“ die höchste Wertung erzielt hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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